Bei Dienstleistungen und Lieferungen stehen Unternehmer oft vor der Herausforderung, Vereinbarungen zu treffen, ohne Gewissheit über die rechtzeitige Zahlung ihrer Rechnungen zu haben. Dies birgt das Risiko der Insolvenz, bei der offene Beträge bei Insolvenz des Kunden unbezahlt bleiben können. Unternehmer laufen Gefahr, dass sie niemals Zahlungen erhalten. Glücklicherweise gibt es fünf Tipps, um dieses Insolvenzrisiko zu begrenzen.
Der direkteste Weg, das Risiko von Nichtzahlung zu minimieren, besteht darin, um Vorauszahlung zu bitten. Noch bevor Waren oder Dienstleistungen geliefert werden. Dadurch wird das Insolvenzrisiko auf den Kunden verlagert.
Vorauszahlungen, üblich im Dienstleistungssektor, sind eine Alternative. Der Auftraggeber zahlt vor Beginn der Arbeiten, sodass der Dienstleister seine Rechnungen verrechnen und gegebenenfalls einen Überschuss zurückzahlen kann.
Obwohl manchmal unvermeidlich, kann das Insolvenzrisiko begrenzt werden, indem die Zeit zwischen Lieferung und Zahlung so kurz wie möglich gehalten wird. Ratenzahlungen, besonders im Bauwesen üblich, schaffen Vertrauen zwischen Unternehmer und Kunden, bringen jedoch das Risiko mit sich, dass bei Insolvenz nicht alle Raten bezahlt werden.
Tipp! Holen Sie immer eine Bonitätsauskunft von Ihrem Kunden ein! So vermeiden Sie, Geschäfte mit Kunden zu tätigen, die von vornherein nicht kreditwürdig sind. Die Kosten für eine Bonitätsauskunft betragen nur 9,95 pro Bonitätsauskunft, dies steht immer im Verhältnis zu den Kosten, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird.
Eine traditionelle Methode ist „gleichzeitig austauschen“, bei der der Kunde zahlt, sobald die Waren eingetroffen sind. Dies bietet Sicherheit für den Lieferanten und die Gewissheit der rechtzeitigen Zahlung.
Sicherungsrechte wie eine Bankgarantie oder Eigentumsvorbehalt geben dem Gläubiger Garantien für die Befriedigung seiner Forderung, selbst bei Insolvenz des Kunden. Die Wahl des richtigen Sicherungsrechts hängt von der Situation ab, und die korrekte Anwendung ist entscheidend für die Wirksamkeit.
Selbst nach einer Insolvenz ohne zuvor festgelegte Sicherheiten gibt es Möglichkeiten, Zahlungen zu erhalten. In bestimmten Fällen kann der Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft persönlich für unbezahlte Forderungen haftbar gemacht werden. Die Geschäftsführerhaftung gilt jedoch nur unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bewusster Kenntnis von Nichtzahlungen bei Abschluss eines Vertrags.
Bei Entscheidungen über die Rechnungsstellung ist es entscheidend, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage unseres Kreditberichts und der darin aufgeführten Kreditwürdigkeit zu treffen. Es ist auch wichtig, die Zuverlässigkeit des Kunden, kommerzielle Überlegungen und die eigene finanzielle Situation zu berücksichtigen. Auf diese Weise können Risiken minimiert und ein gesunder Cashflow erhalten werden.
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